Wer bisher darauf vertraut, nur zuwarten zu müssen bis er eines Tages sein erhofftes Erbe in Anspruch nehmen kann, könnte eine bittere Enttäuschung erleben, denn: Am 17. August 2015 wird eine Gesetzesänderung wirksam, die es in sich hat und manche aus ihren Träumen vom ererbten Vermögen reißen könnte: Die Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung EU Nr. 650/2012, EU-ErbVO).
https://www.strafrecht-wien.at/wp-content/uploads/2021/03/AdobeStock_417453300.jpeg12801920MMag. Norbert Haslhoferhttps://strafrecht-wien.at/wp-content/uploads/2013/04/logo-rechtsanwalt-haslhofer.pngMMag. Norbert Haslhofer2021-03-16 12:15:132021-03-16 12:23:29Lebensgemeinschaft: der Lebensgefährte / die Lebensgefährtin im Erbrecht
Wer bisher darauf vertraut, nur zuwarten zu müssen bis er eines Tages sein erhofftes Erbe in Anspruch nehmen kann, könnte eine bittere Enttäuschung erleben, denn: Am 17. August 2015 wird eine Gesetzesänderung wirksam, die es in sich hat und manche aus ihren Träumen vom ererbten Vermögen reißen könnte: Die Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung EU Nr. 650/2012, EU-ErbVO).
UNTERNEHMERISCHE RISIKOANALYSE: Jeder Unternehmer ist gut beraten, sich vorab zu überlegen, ob sein Verhalten zu einem Finanzstrafverfahren führen kann. Wenn Zweifel bestehen, ob wirklich alles korrekt deklariert wurde, kann durch eine rechtzeitig erstattete Selbstanzeige eine finanzstrafrechtliche Verurteilung vermieden werden. SELBSTANZEIGE: Eine Selbstanzeige wirkt nur strafbefreiend, wenn die im § 29 FinStrG genannten Voraussetzungen erfüllt sind: […]
Vor dem Hintergrund aktueller Korruptionsskandale und zur Umsetzung der Empfehlung der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) hat sich der österreichische Gesetzgeber zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung von Korruption entschlossen. Wesentliche verfahrensrechtliche Schwächen blieben hingegen auch von dieser Novelle unangetastet.
https://www.strafrecht-wien.at/wp-content/uploads/2011/02/Was-man-im-Fall-einer-Festnahme-wissen-muss1.jpg270710MMag. Norbert Haslhoferhttps://strafrecht-wien.at/wp-content/uploads/2013/04/logo-rechtsanwalt-haslhofer.pngMMag. Norbert Haslhofer2011-02-17 21:11:582020-10-01 14:29:58Was man im Fall einer Festnahme wissen muss
Lebensgemeinschaft: der Lebensgefährte / die Lebensgefährtin im Erbrecht
/in Notizen /von MMag. Norbert HaslhoferWer bisher darauf vertraut, nur zuwarten zu müssen bis er eines Tages sein erhofftes Erbe in Anspruch nehmen kann, könnte eine bittere Enttäuschung erleben, denn: Am 17. August 2015 wird eine Gesetzesänderung wirksam, die es in sich hat und manche aus ihren Träumen vom ererbten Vermögen reißen könnte: Die Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung EU Nr. 650/2012, EU-ErbVO).
Grundlegende Gesetzesänderungen im Erbrecht!
/in Notizen /von MMag. Norbert HaslhoferWer bisher darauf vertraut, nur zuwarten zu müssen bis er eines Tages sein erhofftes Erbe in Anspruch nehmen kann, könnte eine bittere Enttäuschung erleben, denn: Am 17. August 2015 wird eine Gesetzesänderung wirksam, die es in sich hat und manche aus ihren Träumen vom ererbten Vermögen reißen könnte: Die Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung EU Nr. 650/2012, EU-ErbVO).
Änderung im Finanzstrafgesetz: Erschwerung der Selbstanzeige ab 1. Okt. 2014
/in Notizen /von MMag. Norbert HaslhoferUNTERNEHMERISCHE RISIKOANALYSE: Jeder Unternehmer ist gut beraten, sich vorab zu überlegen, ob sein Verhalten zu einem Finanzstrafverfahren führen kann. Wenn Zweifel bestehen, ob wirklich alles korrekt deklariert wurde, kann durch eine rechtzeitig erstattete Selbstanzeige eine finanzstrafrechtliche Verurteilung vermieden werden. SELBSTANZEIGE: Eine Selbstanzeige wirkt nur strafbefreiend, wenn die im § 29 FinStrG genannten Voraussetzungen erfüllt sind: […]
Allgemeine Auftragsbedingungen für Rechtsanwälte
/in Notizen /von MMag. Norbert Haslhofer…jetzt erst RECHT
/in Notizen /von MMag. Norbert HaslhoferVor dem Hintergrund aktueller Korruptionsskandale und zur Umsetzung der Empfehlung der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) hat sich der österreichische Gesetzgeber zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung von Korruption entschlossen. Wesentliche verfahrensrechtliche Schwächen blieben hingegen auch von dieser Novelle unangetastet.
Was man im Fall einer Festnahme wissen muss
/in Notizen /von MMag. Norbert Haslhofer