ERBRECHT
Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht
Gerade beim Thema “Erben” kommt es regelmäßig zu Unklarheiten und Streitigkeiten, wenn nicht vorausschauend klare Regelungen getroffen wurden und sich Erben benachteiligt sehen. Zu folgenden Themen biete ich Beratung und auch Vertretung bei Verfahren und Erbschaftsprozessen an:
- Beratung zu vorausschauender Nachlass- und Vermögensübergabeplanung
- Errichtung von Testamenten
- Errichtung eines Erbvertrages
- Errichtung von Schenkungsverträgen auf den Todesfall
- Verwahrung und Registrierung von letztwilligen Verfügungen
- Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichten
- Beratung von Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern
- Beratung und Vertretung in Verlassenschaftsverfahren und Erbschaftsprozessen vor Gericht
Ich stehe Ihnen als Rechtsanwalt Wien, Linz und ganz Österreich in allen Fragen zum Erbrecht beratend und unterstützend zur Seite.
ACHTUNG: Grundlegende Gesetzesänderungen im Erbrecht!
Wer bisher darauf vertraut, nur zuwarten zu müssen bis er eines Tages sein erhofftes Erbe in Anspruch nehmen kann, könnte eine bittere Enttäuschung erleben, denn: Am 17. August 2015 wird eine Gesetzesänderung im Erbrecht wirksam, die es in sich hat und manche aus ihren Träumen vom ererbten Vermögen reißen könnte: Die Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung EU Nr. 650/2012, EU-ErbVO).
Nach dieser neuen EU-Verordnung ist künftig nicht mehr das Erbrecht, des Landes dessen Staatsbürgerschaft der Erblasser hat maßgeblich, sondern das Erbrecht am Ort seines “gewöhnlichen Aufenthaltes”. Dies betrifft ab 17. August 2015 zwei Personengruppen:
- Nichtösterreicher, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben
- Österreichische Staatsangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem teilnehmenden EU-Staat haben
Die gute Nachricht ist, dass Sie durch rechtzeitige Information und Beratung böse Überraschungen vermeiden können. Für den Erblasser besteht die Möglichkeit einer Rechtswahl, die bereits jetzt erfolgen kann. Ohne Rechtswahl müssen die in Österreich lebenden Verwandten später möglicherweise eine Verlassenschaftsabhandlung nach dem Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes durchführen, was einen erhöhten Aufwand bedeutet und Komplikationen mit sich bringen kann.
Für Angehörige der betroffenen Personengruppen empfiehlt sich, bereits vorhandene Testamente überprüfen und gegebenenfalls durch eine Rechtswahlklausel ergänzen zu lassen. Aber Achtung: auch die Ergänzung eines bereits bestehenden Testamentes unterliegt strengen Formvorschriften. Kontaktieren Sie mich rechtzeitig, um Ihre bestehende Erbregelung überprüfen zu lassen und gegebenenfalls für Sie vorteilhaft an die neue Gesetzeslage anzupassen.
Lesen Sie nachstehend meinen Kommentar zu dieser grundlegenden Änderung im Erbrecht:
Grundlegende Gesetzesänderungen im Erbrecht!
/in Notizen /von MMag. Norbert HaslhoferWer bisher darauf vertraut, nur zuwarten zu müssen bis er eines Tages sein erhofftes Erbe in Anspruch nehmen kann, könnte eine bittere Enttäuschung erleben, denn: Am 17. August 2015 wird eine Gesetzesänderung wirksam, die es in sich hat und manche aus ihren Träumen vom ererbten Vermögen reißen könnte: Die Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung EU Nr. 650/2012, EU-ErbVO).
Die Verordnung wird in der gesamten EU mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs, Irlands und Dänemarks gelten. Zwei wesentliche Änderungen sollen hier mit ihren Konsequenzen kurz skizziert werden:
1. Erbrecht des gewöhnlichen Aufenthalts
Die neue EU-ErbVO knüpft künftig nicht mehr wie bisher an die Staatsangehörigkeit des Erblassers an…