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CODE OF CONDUCT | COMPLIANCE

CODE OF CONDUCT – COMPLIANCE

Rechtsanwalt MMag. Norbert Haslhofer berät in allen Fragen des Strafrechts, speziell als Opfervertreter oder auch als Strafverteidiger. Er hat mehr als 15 Jahre Berufserfahrung im Strafrecht und sammelte seine Erfahrungen als Richter in Strafsachen in Linz und Staatsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Wien.

Wahrscheinlich ist ihnen Norbert Haslhofer bekannt aus seiner Tätigkeit als Staatsanwalt in den Ermittlungsverfahren “IMMOFINANZ”, „CONSTANTIA PRIVATBANK“ oder „BUWOG“.

Criminal Compliance

Identifizierung von Risiken und Implementierung eines Risikomanagements ist eine grundlegende Aufgabe von Vorstand und Geschäftsführung. Verwicklungen des Unternehmens in strafrechtliche Vorgänge können den Fortbestand des ganzen Unternehmens gefährden. Dementsprechend ist sicherzustellen, dass derartige Entwicklungen frühzeitig erkannt werden.

  • stellt mein Risikomanagement die Vermeidung von Straftaten im oder zum Nachteil des Unternehmens sicher?
  • sind die Unternehmensrichtlinien (Code of Conduct) ausreichend und aktualisiert?
  • sind meine Mitarbeiter hinreichend geschult?
  • sind die in meinem Unternehmen vorhandenen Kontrollvorkehrungen effizient bei der Unterbindung möglicher strafrechtlicher Vorgänge?

Ein vom Unternehmen beauftragter Rechtsanwalt für Strafrecht unterstützt bei der Erstellung von Konzepten und Richtlinien zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken im Unternehmen (Compliance-Beratung) sowie bei der Überprüfung unternehmerischer Abläufe zur präventiven Vermeidung strafrechtlicher Problemstellungen.

Als Teil eines unternehmerischen Risikomanagements trägt Criminal Compliance dazu bei, die Begehung unternehmensbezogener Straftaten im oder zum Nachteil des Unternehmen systematisch zu erschweren, im besten Fall zu verhindern.

Aufgrund meiner Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht habe ich ein ausgeprägtes Gespür dafür, wie Regelverstöße entstehen, wo sie gehäuft auftreten und welche organisatorischen Maßnahmen notwendig sind, um sie einzudämmen und aufzuklären.

Mein Beratungsangebot bezieht sich beispielsweise auf Hilfe beim Aufbau einer Organisations-Struktur, Entwicklung von Kodizes und Richtlinien (Business Codes; Code of Conduct; Business Ethics), Durchführung von Mitarbeiterschulungen, Einrichtung von Hinweisgebersystemen (z.B. Whistleblower-Hotlines), Einführung von Kontrollvorkehrungen und internen Untersuchungen oder Compliance-Audits zur Überprüfung bestehender Compliance-Programme.

Der Erfolg der Beiziehung eines strafrechtlichen Unternehmensanwaltes zur Implementierung von criminal compliance könnte sich etwa darin äußern, dass durch Unterbindung von Delikten oder durch Verhinderung ihres Offenbarwerdens Kosten von Sanktionen, Untersuchungen und Haftungen reduziert oder verhindert werden sowie dass im Falle des Falles mit den shareholdern und Medien besser informiert kommuniziert werden kann und dadurch die Unternehmensreputation bei den stakeholdern gestärkt wird.

Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht stehe ich Ihnen in Wien, Linz und ganz Österreich in allen Fragen der criminal compliance beratend und unterstützend zur Seite.

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