Hausdurchsuchung
Rechtsanwalt MMag. Norbert Haslhofer berät in allen Fragen des Strafrechts, speziell als Opfervertreter oder auch als Strafverteidiger. Er hat mehr als 15 Jahre Berufserfahrung im Strafrecht und sammelte seine Erfahrungen als Richter in Strafsachen in Linz und Staatsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Wien.
Wahrscheinlich ist ihnen Norbert Haslhofer bekannt aus seiner Tätigkeit als Staatsanwalt in den Ermittlungsverfahren “IMMOFINANZ”, „CONSTANTIA PRIVATBANK“ oder „BUWOG“.
Hausdurchsuchung
Razzien werden bekanntlich nicht angekündigt. Die Behörden setzen auf das Überraschungsmoment. Lassen auch Sie sich überraschen? Oder überlegen Sie noch? Wenn der Staatsanwalt aber eines Tages in Begleitung von Kriminalpolizei oder Finanz morgens vor der Tür steht, werden Sie mit der Einstellung Ich bin ja nicht zu Hause keinen Erfolg haben.
- Ist in meinem Unternehmen klar, wer im Falle einer Hausdurchsuchung zu verständigen ist?
- Ist in meinem Unternehmen klar, wie sich die Mitarbeiter bei einer Hausdurchsuchung verhalten zu haben?
- Wer übernimmt in meinem Unternehmen die Koordination der Durchsuchung und die Kommunikation mit den Ermittlern?
- Weiß diese Person, welche Rechte dem Unternehmen zustehen?
- Was dürfen die Ermittler vor Ort im Unternehmen und was nicht?
- Wer darf oder muss bei der Durchsuchung anwesend sein?
- Gibt es eine Möglichkeit, die Einsichtnahme der Ermittler in Unterlagen zu verhindern?
- Was dürfen die Ermittler aus dem Unternehmen mitnehmen?
- Gibt es eine Möglichkeit, die Sicherstellung von Gegenständen zu verhindern?
- Muss ich die Originale herausgeben oder reichen Kopien?
- Wie werde ich die Herren am Schnellsten wieder los?
Sind Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter nicht genauestens vorbereitet, wird eine Hausdurchsuchung im Fall der Fälle nicht koordiniert, sondern vielleicht in einem kopflosen Durcheinander ablaufen. Angst, Stress und Überforderung tun das Ihrige.
Dann aber besteht das Risiko, dass die Behörde viel mehr Unternehmensunterlagen einsieht und beschlagnahmt, als für die Untersuchung des Verdachts notwendig ist. Und Ihrem Unternehmen vielleicht guttut. Sogenannte Zufallsfunde darf die Behörde nämlich verwenden. Außerdem: Sind Unterlagen erst einmal Teil des Aktes, haben auch alle anderen am Ermittlungsverfahren Beteiligten (Mitbeschuldigte, Geschädigte) das Recht auf Einsicht!
Ich habe als Richter und als Staatsanwalt Hausdurchsuchungen auch in großen Unternehmen persönlich vor Ort geleitet und durchgeführt. Mit meiner langjährigen Erfahrung kann ich Ihre Mitarbeiter auf richtiges Verhalten bei Hausdurchsuchungen schulen und entsprechende Richtlinien für Ihr Unternehmen verfassen, damit der Betrieb Ihres Unternehmens im Falle des Falles möglichst ungestört weiterlaufen kann.
Während einer Hausdurchsuchung besteht die Aufgabe des strafrechtlichen Unternehmensanwaltes darin, die Durchsuchung zu begleiten und rechtliche Einschätzungen zu möglichen rechtlichen Maßnahmen gegen Durchsuchung und Beschlagnahme abzugeben. Weiters achtet er darauf, dass Mitarbeiter des Unternehmens sich nur unter Einhaltung der von der StPO gewährten Rechte äußern, dass sie insbesondere über Aussageverweigerungs- und Entschlagungsrechte, über das Recht auf Beiziehung eines Verteidigers und oder / einer Vertrauensperson belehrt werden.
Werden Mitarbeiter beschuldigt, stellt er sicher, dass deren Recht auf Beratung mit einem Anwalt vor deren Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft gewahrt bleibt und leitet geeignete Schritte zur Verteidigung von Mitarbeitern ein.
Der Erfolg der Beiziehung eines strafrechtlichen Unternehmensanwaltes könnte sich etwa darin äußern, dass sich Durchsuchung und Sicherstellung / Beschlagnahme von Unterlagen und Gegenständen auf das absolut notwendige Maß beschränken und so die Diskretion auf die bestmögliche Weise gewahrt bleibt.
Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht stehe ich Ihnen in Wien, Linz und ganz Österreich in allen diesen Fragen beratend und unterstützend zur Seite.