Unternehmensanwalt
Rechtsanwalt MMag. Norbert Haslhofer berät in allen Fragen des Strafrechts, speziell als Opfervertreteroder auch als Strafverteidiger. Er hat mehr als 15 Jahre Berufserfahrung im Strafrecht und sammelte seine Erfahrungen als Richter in Strafsachen in Linz und Staatsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Wien.
Wahrscheinlich ist ihnen Norbert Haslhofer bekannt aus seiner Tätigkeit als Staatsanwalt in den Ermittlungsverfahren “IMMOFINANZ”, „CONSTANTIA PRIVATBANK“ oder „BUWOG“.
Unternehmensverteidigung / strafrechtlicher Unternehmensanwalt
Unternehmen geraten zunehmend in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Nicht nur einzelne Organe oder Mitarbeiter können Betroffene dieser strafrechtlicher Ermittlungen sein, sondern auch das Unternehmen selbst kann über Instrumente wie Verbandsgeldbuße (VbVG), Hausdurchsuchung und Beschlagnahme, Konfiskation, Verfall oder Einziehung oftmals sogar unter den Augen der Medien oder der Nachbarschaft gravierenden finanziellen Belastungen und negativer medialer Berichterstattung ausgesetzt sein.
- besteht der Verdacht, dass ein Mitarbeiter im Unternehmen eine Straftat begangen haben könnte?
- drohen polizeiliche Ermittlungen wegen einer unternehmensbezogenen Straftat eines Mitarbeiters?
- möchten Sie den Sachverhalt wegen des Verdachts einer unternehmensbezogenen Straftat im Wege von Internal Investigations, d.h. unternehmensintern aufklären?
- könnte es zu einer Hausdurchsuchung im Unternehmen samt Beschlagnahme von Unterlagen kommen?
- sollen Mitarbeiter Ihres Unternehmens von Kriminalpolizei oder Staatsanwalt befragt werden?
- droht Ihrem Unternehmen die Zahlung einer Verbandsgeldbuße (VbVG)?
- besteht der Verdacht, dass ein Mitarbeiter zum Nachteil des Unternehmens eine Straftat begangen haben könnte?
- wie verhält sich das Unternehmen im Strafverfahren gegen den Mitarbeiter richtig?
- welche Ansprüche sind geltend zu machen? Schadenersatz, Kündigung, Entlassung?
Geraten Mitarbeiter eines Unternehmens wegen unternehmensbezogener Straftaten ins Visier wirtschaftspolizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen, gehört es zu den gesellschaftsrechtlichen Mindeststandards (GmbHG, AktG), einen eigenen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht für das betroffene Unternehmen zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens im Strafverfahren zu beauftragen. Er berät das Unternehmen im Strafverfahren oder schon im Vorfeld des Strafverfahrens.
Wird der Rechtsanwalt für Strafrecht vom Unternehmen schon vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens beauftragt, kann seine Tätigkeit auf Prävention ausgerichtet sein, zur Vermeidung eines Ermittlungsverfahrens, zur Aufklärung bestimmter Sachverhalte etwa in Hinblick auf eine Betriebsprüfung, zur Abwehr prozessualer Zwangsmaßnahmen wie Hausdurchsuchung und Beschlagnahme oder zur Einrichtung eines geeigneten Überwachungssystems zur frühzeitigen Erkennung von Risiken.
Vorstand und Geschäftsführung müssen bei Auftreten von Verdachtsmomenten zu einer raschen Bewertung kommen, ob das Unternehmen Opfer einer Straftat wurde und ob Schadenersatzansprüche gegen Mitarbeiter oder Geschäftspartner geltend gemacht werden können und nicht zuletzt zur Vermeidung untreuerechtlicher Vorwürfe auch müssen. Zu denken ist auch an die strengen Mitteilungspflichten (börsennotierter Unternehmen) gegenüber Öffentlichkeit und Aufsichtsrat. Als ultima ratio kann es erforderlich sein, im Unternehmensinteresse eine Strafanzeige zu erstatten, manchmal wird es sogar geboten sein, eine Strafanzeige zu erstatten, um Vorstand oder Geschäftsführung zu entlasten.
Ohne sachkundige Ermittlung des strafrechtlich relevanten Sachverhalts und Klärung der Frage, wer unternehmensintern als Beschuldigter in Frage kommen könnte, ist weder eine effiziente Verteidigung des Unternehmens noch des Vorstands / der Geschäftsführung möglich.
Es gibt auch für das Unternehmen selbst die Möglichkeit, sich aktiv an Ermittlungs- und Strafverfahren (gegen Mitarbeiter oder Dritte) mit Bezug zum Unternehmen zu beteiligen und das Verfahren mit Unterstützung eines eigenen Verteidigers mit zu steuern.
Der Erfolg der Beiziehung eines strafrechtlichen Unternehmensanwaltes könnte sich etwa darin äußern, dass Maßnahmen gegen das Unternehmen unterbleiben, weil das Verfahren gegen den Mitarbeiter aus Mangel an ausreichendem Tatverdacht eingestellt oder diversionell erledigt wird.
Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht stehe ich Ihnen in Wien, Linz und ganz Österreich in allen Fragen der Unternehmensverteidigung beratend und unterstützend zur Seite.