Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, Gebrauch fremder Ausweise
Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung und ähnliche Tatbestände sind immer dann gegeben, wenn es um Urkunden geht.
Unter Urkunden werden im Strafrecht alle Schriften verstanden, die errichtet wurden, um ein Recht oder ein Rechtsverhältnis zu begründen, abzuändern oder aufzuheben oder eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen.
In diesem Sinne sind Urkunden beispielsweise: Ausweise, Meldezettel, Mahnschreiben, Nummerntafeln eines Kfz, Zulassungscheine etc.
Ich berate und vertrete ich Sie gegen den Vorwurf „Urkundenfälschung“ oder „Urkundenunterdrückung“ als Strafverteidiger vor Polizei und Gericht. Ich bin auf Strafrecht spezialisiert. Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung im Strafrecht als Strafverteidiger und früher als Staatsanwalt und Richter bin ich Experte für Strafrecht und berate Sie ausführlich und individuell in allen Bereichen des Strafrechts. Ich stehe Ihnen als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Wien, Linz und ganz Österreich zur Verfügung.
Im Folgenden finden Sie einige Informationen für eine erste Orientierung über die Tatbestände gegen die Zuverlässigkeit von Urkunden und Beweiszeichen. Für eine weitere Beratung oder Verteidigung zu diesem Thema vereinbaren wir gern einen persönlichen Termin mit Rechtsanwalt MMag. Norbert Haslhofer für Sie.
Wenn Sie Fragen zu diesen Themen oder eine Vorladung zur Vernehmung bei Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und berate Sie umfassend. Nehmen Sie für ein erstes Gespräch telefonisch oder per Email Kontakt mit mir auf.
Urkundenfälschung § 223 StGB
Fälschung besonders geschützter Urkunden § 224 StGB
Annahme, Weitergabe oder Besitz falscher oder verfälschter besonders geschützter Urkunden §224a StGB
Fälschung öffentlicher Beglaubigungszeichen §225 StGB
Datenfälschung §225a StGB
Vorbereitung der Fälschung öffentlicher Urkunden oder Beglaubigungszeichen § 227 StGB
Mittelbare unrichtige Beurkundung oder Beglaubigung § 228 StGB
Urkundenunterdrückung § 229 StGB
Versetzung von Grenzzeichen §230
Gebrauch fremder Ausweise § 231 StGB