Anwaltskosten
Um die Anwaltskosten so transparent wie möglich zu gestalten und Ihnen Klarheit in der Frage der anfallenden Kosten zu bringen, werden im folgenden Überblick die möglichen Honorarmodelle an Hand einiger Beispiele dargestellt.
Für das Erstgespräch werden im Falle einer Auftragserteilung keine Kosten
in Rechnung gestellt.
Grundsätzlich gibt es drei Abrechnungsarten zwischen Mandant und Rechtsanwalt:
1) ABRECHNUNG NACH TARIF
In diesem Fall stellen das Rechtsanwaltstarifgesetz, die Allgemeinen Honorar-Kriterien und das Notariatstarifgesetz die Grundlage für die Anwaltskosten dar.
Nach Rechtsanwaltstarifgesetz wird entsprechend den dort genannten Bemessungsgrundlagen – das ist im wesentlichen der Wert, um den gestritten wird – und je nach Art der vom Rechtsanwalt erbrachten Leistungen abgerechnet.
2) STUNDENSATZVEREINBARUNG
Bei dieser Vereinbarung rechnet der Rechtsanwalt alle von ihm erbrachten Leistungen nach der dafür verbrauchten Zeit ab. Der Honoraranspruch des Rechtsanwaltes ist in diesem Fall nicht abhängig von der Art der Leistung und der Höhe des Streitwertes, um den prozessiert wird.
Diese Honorarvereinbarung hat für den Mandanten den Vorteil, dass der Rechtsanwalt nur so viel kostet, wie er auch tatsächlich Zeit für den Mandanten investiert hat.
3) PAUSCHALHONORAR
Die Vereinbarung der Anwaltskosten durch ein Pauschalhonorar ist nur möglich, wenn das Ausmaß der Tätigkeit des Rechtsanwaltes im Vorhinein hinsichtlich Zeit und Aufwand klar bestimmbar ist, demnach für den Rechtsanwalt bereits überblickbar ist, welche Aufwendungen er konkret für den Mandanten zu erbringen hat.
Beispiele für ein Pauschalhonorar bei vorab überschaubarem Leistungsvolumen:
Verfahren 1. Instanz vor dem Bezirksgericht ca. EUR 750 – 3000
Verfahren 1. Instanz vor dem Einzelrichter am Landesgericht ca EUR 1000 – 5000
jeweils zuzüglich USt und Barauslagen
Rechtsanwaltliche Leistungen, die im Rechtsanwaltstarifgesetz nicht genannt sind, wie die Vertretung und Verteidigung im Strafverfahren, werden in den Allgemeinen Honorar-Kriterien geregelt.