Warum sollte sich ein Opfer einer Straftat von einem Rechtsanwalt für Strafrecht vertreten lassen?
Jeder kann jederzeit Opfer einer Straftat werden. Opfer leiden unter der Straftat. Straftaten bringen Opfer in zuvor ungeahnte psychische Belastungssituationen. Viele Opfer aber fühlen sich mit den Folgen der Tat nicht nur alleine gelassen, sondern auch von Behörden übergangen. Nicht wenige Geschädigte einer Straftat hatten zuvor noch nie mit einem Strafgericht, der Kriminalpolizei oder der Staatsanwaltschaft zu tun.
Opfer einer Straftat benötigen umfassende rechtliche Beratung, aber meistens noch mehr Verständnis. Der Opferanwalt unterstützt Sie in allen Belangen. Er bemüht sich um ein für das Opfer faires und möglichst schonendes Verfahren, damit weitere Traumatisierungen vermieden werden können.
Vermittlung professioneller Hilfe
Zu aller erst muss geklärt werden, in welchen Bereichen das Opfer Hilfe benötigt. Der Opferanwalt kann in dieser Phase auf Opferhilfe spezialisierte Fachleute vermitteln, beispielsweise Ärzte, Gutachter für die Feststellung des verursachten Schadens oder psychosoziale Betreuung.
Rechtliche Ansprüche
Dann ist es wichtig festzustellen, welche rechtlichen Ansprüche gegen den Schädiger geltend gemacht werden können. Oft wird es sich um Schadenersatzansprüche (zB Schmerzengeld) handeln.
Je nach Situation können auch Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung, oder nach dem Gewaltschutzgesetz wegen häuslicher Gewalt bestehen, die dem Geschädigten Schutz vor dem Täter durch gerichtliche Anordnungen (z.B. Wegweisung des Täters aus der Wohnung, Verbot der Kontaktaufnahme, etc.) bieten.
Besonders im Bereich familiärer Gewalt ist es für die Opfer wichtig zu erfahren, wie durchgesetzt werden kann, dass der Täter sich zum Beispiel der Wohnung nicht mehr nähern darf. Weiter bestehen unter gewissen Voraussetzungen Ansprüche des Opfers nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG).
Privatbeteiligung
Vor allem bei Straftaten aus dem Bereich der Vermögens- und Gewaltdelikte, erlaubt die Strafprozessordnung (StPO) den Geschädigten, schon im Ermittlungsverfahren gegen den Verdächtigen als Privatbeteiligter aufzutreten. Das bringt den Vorteil, dass der Geschädigte kein mit dem Kostenrisiko belastetes zivilrechtliches Verfahren gegen den Täter führen muss. Kommt es zu einer Anklage gegen den Verdächtigen, kann der geschädigte vielmehr im Strafverfahren gegen den Täter vom Strafgericht den Ersatz seines Schadens begehren.
Vielen ist unbekannt, dass ein Privatbeteiligter über seinen Rechtsanwalt das Ermittlungs- und Strafverfahren gegen den Täter sogar zu einem gewissen Grad steuern kann, indem er beispielsweise Beweisanträge stellt. Diese Rechte müssen vom Opfer aber geltend gemacht werden und stehen ihm nicht automatisch zu. Außerdem hat der Privatbeteiligte über seinen Rechtsanwalt unter anderem die Möglichkeit zur Einsicht in den von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht gegen den Täter geführten Strafakt. Dadurch erhält der Geschädigte genaue Kenntnis von Inhalt und Ergebnis der Ermittlungen. In der Gerichtsverhandlung kann der Privatbeteiligte über seinen Rechtsanwalt überdies Fragen an den Angeklagten stellen.
Zeugenschutz
Opfer einer Straftat werden praktisch immer von Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht als Zeuge befragt. Nicht selten auch mehrmals, da auf die Aussagen des Opfers als Zeuge im Gerichtsverfahren in der Regel nicht verzichtet werden kann. Viele Opfer fühlen sich dabei jedoch alleine gelassen und den Behörden schutzlos ausgeliefert.
Es ist jedoch möglich, sich vor einer solchen Einvernahme anwaltlich beraten und sogar zur Vernehmung vom Rechtsanwalt begleiten zu lassen. Opfer und Zeugen haben Rechte (Zeugenschutz). In manchen Fällen – zB bei Kindern oder Opfern von Sexualgewalttaten – wird sich unter Umständen sogar eine Zeugenaussage während der Gerichtsverhandlung in Anwesenheit des Täters vermeiden lassen. Über Veranlassung des Opferanwalts kann in solchen Fällen die Zeugenaussage in Abwesenheit des Täters durchgeführt und auf Video aufgezeichnet werden, wodurch kein persönliches Zusammentreffen mit dem Täter im Verhandlungssaal notwendig wird.
Vorbereitung auf die Gerichtsverhandlung
Wenn die Gerichtsverhandlung bevorsteht, bereite ich die Betroffenen genauestens darauf vor. Über deren Wunsch können wir die Gerichtsverhandlung auch durchspielen. Mit meiner Erfahrung als Richter, Staatsanwalt und Strafverteidiger kann ich Ihnen ein authentisches Verständnis bieten. Für viele Opfer und Zeugen ist es von Bedeutung, bei der Vorbereitung auch genau auf die Örtlichkeiten des Gerichtssaales Bezug zu nehmen, in jedem Fall werden Aufgabe sowie Rolle der einzelnen im Saal anwesenden Personen detailliert erläutert. Für Opfer und Zeugen besonders wichtig sind Erklärungen, warum der Verteidiger des Täters die eine oder andere Frage stellen wird und warum er das darf.
Schutz vor Medien und möglichen Racheaktionen des Täters
Manchmal finden sich schon am Tatort Medienvertreter ein oder sie versuchen später, das Opfer auf unangenehme Weise zu kontaktieren. Zu Recht sind Opfer und Zeugen häufig auch besorgt über allfällige Nachstellungen und Racheaktionen des Täters. Ich berate Sie, wie Sie sich davor schützen und gegebenenfalls zur Wehr setzen.