Familienrecht
- Beratung in Ehe- und Kindschaftsrechtssachen sowohl vor als auch nach Einleitung eines Scheidungsverfahrens
- Errichtung von Eheverträgen
- Vertretung bei Ehescheidungen (einvernehmliche Scheidungen und streitige Scheidungsverfahren)
- Ehegatten- und Kindesunterhalt bei aufrechter Ehe und nach der Scheidung
- Obsorge und Besuchsrecht („Kontaktrecht“)
- Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse
- Sonstige sich aus dem Familienrecht ergebende Streitigkeiten, z.B. Adoptionsverträge, Streitigkeiten um Heiratsgut, Wohnungswegweisung im Falle von Gewalt und Drohung
- partnerschaftliche Auseinandersetzungen / Trennung von Lebensgefährten (Vermögensauseinandersetzung, Räumung etc.)
Ich stehe Ihnen als Rechtsanwalt in Wien, Linz und ganz Österreich in allen familienrechtlichen Fragen beratend und unterstützend zur Seite.