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Was man im Fall einer Festnahme wissen muss

Was man im Fall einer Festnahme wissen muss

Als ehemaliger Staatsanwalt und Richter kenne ich den psychischen Stress, den Worte wie „Sie sind festgenommen“ für den Betroffenen mit sich bringen. Manchmal ließ ich Verdächtige in meinem Dienstzimmer verhaften.

Nicht alle Festgenommenen reagieren gleich, doch allen ist gemeinsam, sich unzureichend auf die gegen sie gerichteten Ermittlungen vorbereitet zu haben. Dabei lassen sich Festnahmen bei entsprechender Vorbereitung sehr oft vermeiden.

Ruhe bewahren. Wenn dennoch eines Tages die Kriminalpolizei mit einer Festnahmeanordnung vor Ihrer Tür steht, ist aus anwaltlicher Sicht zu allererst eines zu raten: Ruhe bewahren. Versuchen Sie dann zu beurteilen, welche Beweise gegen Sie vorliegen könnten und machen Sie keinesfalls den Fehler, Andeutungen der Polizei überzubewerten. Sie sind noch lange nicht überführt! Die Polizei muss einen Festgenommenen nach längstens 48 Stunden freilassen oder in ein gerichtliches Gefangenenhaus überstellen. Und sie muss ihn unverzüglich einvernehmen.
Anwalt beiziehen. Aus strategischen Gründen sollten Sie keine (voreilige) Aussage zu den erhobenen Vorwürfen machen. Jedenfalls nicht, bevor Sie ein Gespräch mit einem Verteidiger geführt haben, bei dem keine Fragen offen geblieben sind. Sie alleine können nicht beurteilen, ob sie sich durch eine bestimmte Aussage vielleicht zu Unrecht selbst belasten. Vom verfassungsrechtlich gewährten Recht der Aussageverweigerung Gebrauch zu machen, darf Ihnen nicht zur Last gelegt werden. Die Polizei hat die Pflicht, Sie sofort darüber zu informieren, dass Sie eine Vertrauensperson und einen Verteidiger von Ihrer Festnahme informieren oder verständigen lassen können. Machen Sie davon Gebrauch.
Und bedenken Sie vor allem: So mancher Festgenommene hat durch voreilige Geständnisse erst die – noch gar nicht vorhandenen – Beweise für seine Verurteilung geliefert.
Trügerische Hoffnung. Meiden Sie auch die trügerische Hoffnung, bei „Kooperation“ mit den Behörden bald freigelassen zu werden. Bleiben Sie konsequent und lassen Sie sich alle Beweise auf den Tisch legen. Ihr Verteidiger kann Einsicht in den Akt nehmen und dadurch abklären, welche Beweise gegen Sie überhaupt vorhanden sind. Erst auf dieser Grundlage ist sinnvolle Beratung möglich, wie diese Beweise entkräftet werden können. Wenn Sie sich die Zeit nehmen, Ihre Verteidigung auf die gegen Sie vorhandenen Beweise abzustimmen, wird das möglicherweise nicht sofort belohnt: Eine kurze Untersuchungshaft kann Ihnen aber vielleicht später eine jahrelange Strafhaft ersparen.
Verhaftung vermeiden. Als Staatsanwalt musste ich manchmal Festnahmeanordnungen erlassen, weil in der Sphäre des Beschuldigten Gefahren manifest waren, die eine lückenlose Aufklärung der Vorwürfe (etwa durch Absprachen oder Zeugenbeeinflussung) oder eine zügige Durchführung des Verfahrens (durch Flucht) zu gefährden schienen. Doch eine Festnahme lässt sich bei geschicktem Verhalten durchaus verhindern. Beachten Sie vor allem die Gefahr der Vorverurteilung durch Medien. Da wurde der „Mann des Jahres“ mehr als einmal vom Podest gestoßen und war plötzlich nur noch ein Fall für den Staatsanwalt.
Glamouröse Causen. Höchste Vorsicht ist für Verdächtige in glamourösen Causen bei all jenen Tätigkeiten geboten, die von Medien im Dienste einer zur Vorverurteilung bereiten Öffentlichkeit oder den Behörden auch nur im Entferntesten als Vorbereitung einer Flucht oder Verbringung von Vermögen gedeutet werden könnten. Die Berichterstattung über Helmut Elsners Lebensstil in Südfrankreich, das angeblich fluchtbereite Flugzeug im Fall Julius Meinl und die melderechtliche Abmeldung und der Verkauf von Liegenschaften im Fall Wolfgang Kulterer sind nur einige Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit.
Rat für große Causen. All das ist nur zu verhindern, wenn Sie jede Anzeige von der ersten Sekunde an so ernst wie möglich nehmen. Fürchten Sie die Justiz! Kriminalisierung Unschuldiger durch die Strafjustiz ist leider Realität – man nehme nur die Einvernahme von zwei „Profil“-Redakteuren als Beschuldigte. Und Strafgesetze finden im Dienste der Politik immer wieder unerwartet krause Auslegungen. Ermittlungen in großen Wirtschaftsstrafsachen unterliegen wegen der Berichtspflichten der Ermittler zum Innen- und Justizministerium vollends dem politischen Würgegriff.
Rolle des Sündenbocks. Die österreichische Strafjustiz neigt in großen Causen nicht gerade zu umfassender Aufklärung, sondern weist einzelnen Beschuldigten die Rolle eines Sündenbocks zu. Wo sind zum Beispiel die Millionen im Fall Bawag?
Gerade dieser Gefahr müssen Verdächtige in anstehenden und künftigen Fällen wie der Hypo Alpe Adria Bank, entschieden begegnen. Dabei sind Spezialisten gefragt.
In Abstimmung mit Ihrem Verteidiger sollten Sie daher Medienberater beiziehen: schließlich ist eine wesentliche Voraussetzung erfolgreicher Verteidigung, dass Sie sympathisch bleiben. Lassen Sie also kommunizieren. Ihre Berater müssen die erforderliche Kenntnis interner Abläufe bei den Behörden besitzen, damit Ihre Informationen an der richtigen Stelle ankommen. Dann haben auch Sie die Chance, in den Genuss der Unschuldsvermutung zu kommen.