Betrug
Wird Ihnen Betrug oder ein anderes Delikt aus dem Bereich Wirtschaftsstrafrecht vorgeworfen, berate und vertrete ich Sie vor Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Ich bin auf Strafrecht spezialisiert. Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung im Strafrecht als Strafverteidiger und früher als Staatsanwalt und Richter bin ich Experte für Strafrecht und berate Sie ausführlich und individuell in allen Bereichen des Strafrechts. Für eine weitere Beratung oder Verteidigung zu diesen Themen vereinbaren wir gern einen persönlichen Termin mit Rechtsanwalt MMag. Norbert Haslhofer für Sie.
Im Folgenden finden Sie einige Informationen für eine erste Orientierung über den Tatbestand Betrug.
Beim Betrug unterscheidet man das Grunddelikt (einfacher Betrug § 146 StGB) und verschiedene Sonderformen (Qualifikationen) des Betruges wie schwerer Betrug § 147 StGB, gewerbsmäßiger Betrug § 148 StGB, Doping § 147 Abs 1a StGB, betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch § 148a StGB, Notbetrug § 150 StGB und Versicherungsbetrug (Versicherungsmissbrauch) § 151 StGB.
Betrug § 146 StGB
Definition des einfachen Betruges nach StGB:
„Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“
Objektive Voraussetzungen:
- Täuschung über Tatsachen
- Herbeiführung eines Irrtums
- Verleitung des Getäuschten zu einer Handlung (Duldung/Unterlassung), die ihn oder einen Dritten am Vermögen schädigt
Subjektive Voraussetzungen
- Täuschungs- und Schädigungsvorsatz
- Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung
Verschiedene Spielarten des Betrugs im Wirtschaftsleben sind:
- Anlagebetrug / KapitalanlagebetrugDer Täter täuscht eine gewinnträchtige Anlage am Kapitalmarkt vor, um an das Geld der Opfer zu gelangen und sich dadurch zu bereichern. Beispiele: Anlegern werden Anlageprodukte mit nachteiligen Bedingungen und hohen Provisionsabzügen mit zweifelhaften Vertriebsmethoden aufgedrängt.Beim Schneeballsystem werden die angeblichen Erträge mit den Geldern neuer Opfer bezahlt. In diesem Fall kann auch Strafbarkeit nach § 168a StGB (Ketten- oder Pyramidenspiele) vorliegen.Besteht die betrügerische Täuschung in Falschangaben zu prospektpflichtigen Wertpapieren und Veranlagungen droht überdies Strafbarkeit nach § 15 KMG (Kapitalmarktgesetz), wenn beispielsweise in einem Prospekt unrichtige Angaben über erhebliche Umstände gemacht oder nachteilige Tatsachen verschwiegen werden.
- Internetbetrug / Online Betrug / Computerbetrug / Internetkriminalität
- Kreditkartenbetrug
- Bestellbetrug
- Kreditbetrug
- Haustürbetrug
- Prozessbetrug / Behördenbetrug
Schwerer Betrug § 147 StGB
Wird ein Betrug auf bestimmte Weise begangen oder werden bestimmte Schadenshöhen überschritten, knüpft das Gesetz daran höhere Strafdrohungen
- Das Überschreiten nachstehender Wertgrenzen macht aus einem einfachen Betrug einen schweren Betrug:
EUR 3000 (Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren)
EUR 50.000 (Freiheitsstrafe von einem bis zu 10 Jahren) - Urkundenbetrug: wenn zur Täuschung eine falsche oder verfälschte Urkunde verwendet wird
Gewerbsmäßiger Betrug § 148 StGB
Gewerbsmäßige Begehung bedeutet, eine strafbare Handlung in der Absicht vorzunehmen, sich durch ihre wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen
Doping § 147 Abs 1a StGB (Sportbetrug)
Doping gilt als schwerer Betrug, wenn über die Anwendung von unerlaubten Substanzen oder Methoden zur Leistungssteigerung getäuscht wird. Ausgenommen sind lediglich geringfügige Fälle, wenn es um Preisgelder oder Preisgeschenke mit einem Wert von unter 100 Euro geht.
Betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch § 148a StGB
Notbetrug § 150 StGB
Versicherungsbetrug / Versicherungsmissbrauch § 151 StGB
Beispiel: unrichtige Schadensmeldung an die Kaskoversicherung
Was ist ein „versuchter Betrug“ (Betrugsversuch, §§ 15, 146 StGB)?
Vollendet ist ein Betrug, wenn es zum Eintritt des Vermögensschadens kommt. Bis dahin liegt Versuch vor. Das ist z. B. der Fall, wenn die Leistung nicht erbracht wird, weil der Betrogene den Betrug erkennt.
Versuch ist im Falle einer Verurteilung durch das Gericht ein Strafmilderungsgrund.
Wenn Sie Fragen zum Thema Betrug oder eine Vorladung zur Vernehmung bei Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und berate Sie umfassend. Nehmen Sie für ein erstes Gespräch telefonisch oder per Email Kontakt mit mir auf.