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Ankläger im Aufwind

Ankläger im Aufwind

Zehn Staatsanwältinnen und -anwälte verfolgen in Wien Hand in Hand mit der Polizei Wirtschaftskriminelle. Ihre „Kunden“ sind meist alte Bekannte aus den Seitenblicken.

Die Zeit ist reif für Aufdecker und Ankläger. Die Zeit ist zu Ende für Blender und Spekulanten, die mit Hedgefonds, Swaps, Optionen und anderen „attraktiven Finanzprodukten“ und steilen Aktienkurven schnell, ohne Schweiß und ohne Anstrengung Millionen versprochen und letztlich verschlungen haben. „Sie sind es, denen wir die Wirtschaftskrise zu verdanken haben“, sagt Mag. Beatrix Winkler, Leiterin der Gruppe „Wirtschaftskriminalität“ in der Staatsanwaltschaft Wien.

Dass es mit der Wirtschaft abwärts geht, hat zur Folge, dass es mit der Arbeit der zehn Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Spezialgruppe aufwärts geht. Allerdings nicht, weil jetzt mehr Wirtschaftsdelikte begangen würden – „die Taten, die wir jetzt anklagen, haben ihre Tatbegehung in der Vergangenheit“, erklärt Winkler. „Der einzige Unterschied zu früher ist, dass sie aufgedeckt werden. Die Menschen sind sensibler geworden.“ Es werden aber auch die allgemeinen Staatsanwälte sein, die auf Grund aktuell öfter begangener Delikte mit höheren Anzeigenzahlen konfrontiert sein werden. Bei Ladendiebstählen soll das bereits der Fall sein. Bei Verzweiflungsüberfällen ist das zu erwarten.

Die Staatsanwaltschaft Wien beschäftigt etwa neunzig Staatsanwältinnen und -anwälte. Im allgemeinen Referat arbeiten etwa 30. „Dort ist man mit zehn bis dreißig Haftakten eingeteilt“, sagt Dr. Markus Fussenegger, der zu jenen Wirtschaftsstaatsanwälten zählt, die auch den allgemeinen Journaldienst versehen. „Das bedeutet, hier geht es auf Zeit.“ Eine „Überhaft“ hätte schwere Folgen für die Staatsanwälte.

Faktor Zeit. Wirtschaftsakten benötigen Zeit – viel Zeit. „Bei uns geht es um Verflechtungen, die wir immer erst im Nachhinein aufzulösen bekommen und die nie von Anfang an klar auf der Hand liegen“, erläutert Fussenegger. Das bedingt genaues Aktenstudium, Auseinandersetzung mit Sachverständigen-Gutachten und vor allem lang dauernde Vernehmungen. Den Großteil der Beschuldigten vernehmen die Wirtschaftskriminalisten der Polizei. In Fällen, in denen es darum geht, sich ein Bild für die Anklage zu verschaffen und in besonders wichtigen Befragungen sind die Staatsanwälte eng eingebunden.
„Mit jemandem, der eine Bank geführt hat, setzen wir uns natürlich nicht nur einmal in einem Ein-Stundengespräch auseinander“, sagt MMag. Norbert Haselhofer. „Da sind mehrere Sitzungen notwendig, die jeweils mehrere Stunden dauern.“ Jeder Akt nimmt nach einer Vernehmungswoche einiges an Gewicht zu.
Die Vernehmungen müssen gut vorbereitet sein – die „Gegenseite“ arbeitet schließlich auch auf den Tag X zu. Oft planen die Staatsanwälte und Polizisten Parallelbefragungen. Das erfordert noch viel mehr organisatorischen Aufwand. Schließlich geht es darum, Absprachen zu verhindern – „was allerdings realistischerweise nur selten gelingt“, sagt Fussenegger. Denn meist gebe es eine größere Zahl Verdächtiger mit einer Reihe von Helfern und Unterstützern. Dann ist wiederum ein Sachverständigengutachten an der Reihe und eine Gegendarstellung. „Wir sind zur Objektivität verpflichtet“, betont Beatrix Winkler. „Wir müssen sowohl Be- als auch Entlastendes herbeizuschaffen versuchen.“

Verteidiger und Staatsanwälte. Das ist nicht das einzige Merkmal, das die Staatsanwälte von ihrem Gegenüber, den Rechtsanwälten, unterscheidet: „Bei uns arbeitet immer nur eine Staatsanwältin, ein Staatsanwalt an einem Akt“, sagt Winkler. „Natürlich wäre es wünschenswert, wenn wir es uns leisten könnten, zu zweit oder zu dritt an einem Akt zu arbeiten. Aber das spielt’s nicht.“ Nicht nur den allgemeinen Staatsanwälten geht es wie den Kriminalpolizisten – sie sind schwer überlastet – auch die Wirtschaftsstaatsanwälte haben keine Leerläufe.
Bei den Verteidigern sieht es anders aus. „Es ist eine Sache des Geldes, ob man mit zwei oder drei Rechtsanwälten zur Vernehmung erscheint“, berichtet Markus Fussenegger. Er war mehrere Jahre in der Anwaltei, bevor er sich entschloss, Staatsanwalt zu werden. „Es hat etwas mit Gerechtigkeitssinn zu tun, dass ich die Seiten gewechselt habe.“ „Ich muss nichts gegen meine Überzeugung tun – und damit gegen mein Gerechtigkeitsempfinden.“
Der Wechsel zum öffentlichen Dienst ist allerdings am Bankkonto spürbar. „Ein Anwalt, der einen Banker bei einer Hausdurchsuchung beratet, es telefonisch macht und nicht einmal anwesend zu sein braucht, verdient möglicherweise mehr in diesen paar Stunden als wir in einem Monat“, sagt Haselhofer.

Sekretariat und „Backoffice“. Die Staatsanwälte der Wirtschaftsgruppe verfügen über ein Sekretariat. Die Verteidiger der Gegenseite verfügen über ein „Backoffice“: Sekretärinnen, Konzipienten, juristische Zuarbeiter, Betriebswirte, wenn es sein muss, Volkswirte; sie schnipsen mit den Fingern und ein Bote eilt heran. Beim Staat ist das ein wenig anders.
„Unser Glück ist die Zusammenarbeit mit der Polizei“, sagt Mag. Volkert Sackmann. „Mit den Kriminalbeamten des Ermittlungsbereichs Wirtschaftskriminalität im Landeskriminalamt bilden wir ein Ermittlungsteam, in dem es Spaß macht zu arbeiten.“
„Vor allem ist es eine unkomplizierte Zusammenarbeit“, betont Mag. Carmen Prior. „Wir reden uns auf gut Deutsch zusammen, ohne einander jedes Mal Briefe schreiben zu müssen.“ Mit dem Start der neuen Strafprozessordnung hätten beide Seiten die Nähe der jeweils anderen gesucht. „Wir überlassen es völlig den Kollegen von der Polizei, die Ermittlungstaktik anzuwenden, die notwendig ist“, sagt Sackmann.

Betrug und Finanzdelikte. Zuständig sind die Wiener Wirtschaftsstaatsanwälte für den gerichtlichen Teil des Finanzstrafgesetzes, für die Verfolgung schwerer Betrügereien, meist in Bauverfahren, Investment- und Kreditbetrugsfällen sowie die Verfolgung internationaler Betrügereien großen Stils.
Jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter des Teams ist pro Jahr mit 70 bis 80 Verfahren beschäftigt. Viele davon entwickeln eine Dimension, die im allgemeinen Referat nicht vorstellbar ist. „Mein Rekord ist ein Akt mit 23 Umzugskisten“, schildert Beatrix Winkler.
Winkler ist seit 15 Jahren Staatsanwältin, spezialisiert auf Wirtschaftsdelikte ist sie seit zwei Jahren. Leiterin der Gruppe ist sie seit März 2009.
In der Wirtschaftsstaatsanwaltschaft Wien liegen jene Fälle, die auch die Öffentlichkeit als „Wirtschaftskriminalfälle“ qualifiziert: Meinl-Bank, Y-Line, Prater-Vorplatz, Mennsdorf-Puilly, Immo-Finanz, Baumafia…
Bei manchen Betrügereien ist die Grenze zwischen Tätern und Opfern fließend. Die einen gaukeln Sicherheiten und Gewinne vor, die – bei klarem Verstand – nicht funktionieren können. Sie knallen Charts auf den Tisch, in denen die Pfeile der Aktienkurse steil nach oben zeigen. Wer die dahinter liegenden Zahlen hinterfragen würde, würde feststellen, dass die steilen Kurven nur zustande kommen, weil die Zeiträume extrem eng angelegt sind. Aber das wollen die Anleger oft nicht hören.
In der Hochblüte der Luftblasen erfand speziell die US-Wirtschaft Wertträger, die in Europa kaum auf den Markt gekommen wären – von verbrieften Wetten bis hin zu Leasingpapieren für das öffentliche Kanalnetz. „Es ist schon unverschämt so etwas als Finanzprodukt zu bezeichnen“, sagt Dr. Sonja Herbst. Auf der anderen Seite lassen sich die Opfer mitunter nicht allzu ungern belügen. Wer möchte nicht am großen Kuchen mitnaschen? Wer möchte sich nicht nach dem Geld nur bücken müssen, das auf der Straße liegt?
Selbst Banken handeln und reagieren manchmal ins Blaue. „Obwohl wir ihnen vorrechnen, wie es um ihre Kunden steht, bekommen wir mitunter zu hören, dass sie doch noch Kreditraten bezahlen“, schildert Beatrix Winkler.
Früh erwischt werden die Betrüger nur, wenn ihnen Fehler unterlaufen. In einem Fall wurde verabsäumt, den Prospekt an der Börse zu hinterlegen. Die Zahl der Anleger war in diesem Fall noch gering – dementsprechend niedrig war der Schaden. „Geschieht das nicht, dann fallen die Betrügereien erst auf, wenn der Schaden astronomische Summen erreicht hat“, sagt Staatsanwältin Mag. Claudia Zöllner.

Unter der Decke. Untreuedelikte werden oft unter den Teppich gekehrt, um dem Ruf des geschädigten Unternehmens nicht zu schaden. „In einem Fall hat eine Buchhalterin ihren Arbeitgeber in drei Jahren um zwölf Millionen Euro geschädigt“, erzählt Volkert Sackmann. „Die Geschäftsführung war nicht bereit, mit uns und der Polizei zusammenzuarbeiten.“ Bei guter Konjunktur schadet schlechte Presse mehr als „ein paar Millionen“ Verlust.
Die schuldigen Manager und Angestellten werden weggelobt und die Welt ist wieder in Ordnung. „Dass das nicht das Beste ist für das Wirtschaftssystem, kann sich jeder ausrechnen“, sagt Dr. Angelika Nußbaumer. An ihren neuen Arbeitsstellen treiben die losgewordenen Manager ihre Spielchen munter weiter – und führen das nächste Unternehmen in den Abgrund.
Anlagekeiler sprechen oft gezielt Freiberufler an, weil sie wissen: Wenn ihr Lügengebilde zusammenbricht, haben sie kaum eine Anzeige zu befürchten. Einige Berufsgruppen werden unter der Hand als „anlegewillig“ gehandelt, weil sie Geld besitzen, das sie für Leistungen erhalten haben, für die sie keine Rechnungen ausstellen mussten – Schwarzgeld. Diese Art von Geschädigten zählt nicht zu den kooperativsten, mit denen es die Wirtschaftsstaatsanwälte zu tun haben. Das verlängert nicht nur die Dauer solcher Verfahren, es macht es auch schwierig, den Nachweis überhaupt zu führen.

Umsatzsteuerkarussell. Selten gelingt auch der Nachweis von Umsatzsteuerbetrügereien. Waren werden dabei innerhalb Europas im Kreis transportiert, Firmen werden gegründet und liquidiert, Geschäftsführer aufgenommen und gewechselt wie die Hemden.
Die Firmen importieren hochpreisige Güter, die besonders klein und daher einfach und in großen Mengen zu transportieren sind – zum Beispiel Microchips.
Die Waren werden in die EU importiert und weit unter den üblichen Marktpreisen angeboten. Das hat zur Folge, dass die Güter weggehen wie die warmen Semmeln. Auf diese Weise werden binnen Kurzem Umsätze in Millionenhöhe erzielt.
Die importierenden Firmengebilde müssten die einkassierte Umsatzsteuer an den Staat abliefern – „was natürlich nicht erfolgt“, schildert Volkert Sackmann. Die Finanzbehörden reagieren frühestens nach sechs Monaten. Doch kurz bevor es so weit ist, schließen die Firmeninhaber die Bücher und gründen eine neue Gesellschaft mit neuen Strohmännern.
Hinzu kommt, dass der Export von Waren aus der EU umsatzsteuerbefreit ist. Das hat zur Folge, dass die Betrüger die Waren, für die sie Umsatzsteuer kassiert haben, ausführen und auf anderen Wegen wieder einführen.
„Ein solches Umsatzsteuerkarussell kann nur anhand einer Indizienkette nachgewiesen werden“, sagt Sackmann. „Es gibt keine Zeugen, geschädigt ist der Staat und somit gibt es kein Opfer, das aussagen könnte.“ Die Geschäftsführer sind nicht greifbar und es treten immer wieder Gefälligkeitszeugen auf, die nur für ihre Aussage eingeflogen werden und dann von der Bildfläche wieder verschwinden.

Zahnlos. Für die Staatsanwälte ist es nicht nur schwierig, Verurteilungen zu erreichen – die Urteile fallen meist sehr milde aus. Wofür in Österreich zwei Jahre bedingt ausgesprochen werden, wandern die Verurteilten in Deutschland sieben Jahre unbedingt hinter schwedische Gardinen.
Markant für die Verurteilten ist auch, dass sie alle Rechtsmittel ausschöpfen, die ihnen zur Verfügung stehen. Kein Wunder – sie können sich die besten Anwälte leisten.
Gerichtlich strafbar sind Finanzvergehen überhaupt erst ab einem Schaden von 75.000 Euro. Geldstrafen, die die Finanzbehörden in Verwaltungsverfahren einheben, sind allerdings in den meisten Fällen schmerzhafter für die Steuerhinterzieher.

Am Nerv getroffen. „Die Abschöpfung der Bereicherung wäre das wirkungsvollste Mittel gegen Betrüger überhaupt“, sagt Sackmann. „Nicht nur, weil es bewirkt, dass sich die Verbrechen für die Täter nicht rentieren, sondern auch, weil der verursachte Schaden wieder in die Volkswirtschaft zurückfließen würde.“ Die dafür nötigen Spezialeinheiten würden sich für den Staat praktisch von selbst bezahlen. So weit denken die Verantwortlichen des Staates allerdings nicht – sie denken in Planstellen, Bewertungspunkten und „Köpfen“.
Um die Abschöpfung effizient zu gestalten, müssten nicht nur mehr Polizisten damit beschäftigt werden, „wir bräuchten auch spezielle Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die sich mit den Kontenöffnungsbeschlüssen und Hausdurchsuchungen beschäftigen und ständig dran sind, damit das kriminell erlangte Geld aufgefunden wird“, sagt Beatrix Winkler. „Sie sollten gemeinsam mit den Abschöpfungsgruppen der Polizei parallel zu den Ermittlungen der Fachabteilungen arbeiten – und nicht erst nach Abschluss der Beweiserhebungen mit der Suche nach dem Beutegeld beginnen.“ Bei Hausdurchsuchungen müssten die einen nach den Beweisen suchen, die anderen nach kriminell erzielten Gewinnen.

Das System krankt. Doch das System scheitert derzeit nicht nur am Personalmangel in der Polizei und bei den Staatsanwaltschaften. Über Richtern und Staatsanwälten schwebt das Damoklesschwert der Amtshaftungsklage, wenn sie Vermögensbestandteile beschlagnahmen, die vermutlich aus Verbrechen stammen. „Für einen Richter ist es sicher einfacher, jemanden zu einer Geldstrafe zu verurteilen, als Konten öffnen zu lassen und eine Abschöpfung auszusprechen“, sagt Beatrix Winkler. Verfahren ziehen sich in die Länge, und so rostet der eine oder andere Rolls Royce vor sich hin. Hinzu kommt, dass im österreichischen Strafrecht das Nettoprinzip für die Abschöpfung gilt: Wird etwa ein Dealer dabei erwischt, wie er jemandem ein Kokainkügelchen um 30 Euro verkauft, dürften ihm lediglich diese 30 Euro als Vermögensgewinn „abgeschöpft“ werden – obwohl nach allen Regeln der Vernunft angenommen werden könnte, dass er die restlichen 750 Euro in seiner Hosentasche ebenfalls aus Drogenverkäufen hat.
Das deutsche Rechtssystem ist anders hinsichtlich der Abschöpfungsbestimmungen. Der Vermögenseinbehalt durch den Staat erfolgt auch früher, was allerdings zu Lasten der Unschuldsvermutung geht.
„Es wäre schon eine wesentliche Verbesserung, wenn die Abschöpfung über die einzelnen Beutestücke hinaus bzw. den Nettogewinn aus den Delikten in Österreich nicht nur für Verbrechen möglich wäre, sondern auch für Vergehen“, sagt Volkert Sackmann. Vergehen sind mit einer Haftstrafe bis zu drei Jahren bedroht. Zudem ist die erweiterte Abschöpfung der Bereicherung auf das gesamte Vermögen des Täters nur bei gewerbsmäßig begangenen strafbaren Handlungen möglich. „ Sonst gibt’s nur Abschöpfung light“
Oft krankt es auch nur am Wissen über Abschöpfungsmöglichkeiten. „Für eine flächendeckend effiziente Abschöpfung müssten alle mit mehr Personal mitmachen – Polizei, Staatsanwälte und Richter“, betont Winkler. Auch auf Richterseite gibt es welche, die auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisiert sind.

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